Jeden Tag erreichen uns neue schreckliche Bilder vom Krieg in der Ukraine und den zahllosen Menschen auf der Flucht. Um diese mit Spenden zu unterstützen, haben sich nun vier Yoga-LehrerInnen aus der Region zusammengetan. Sie bieten am Sonntag, 03. April 2022, kostenlose Yoga-Stunden in der Turnhalle des TV Güls an. Gegen eine Spende für Flüchtlinge aus der Ukraine können Interessierte (mit oder ohne Yoga-Erfahrung) an einem von vier möglichen Kursen teilnehmen. Organisiert wird die Aktion von Katrin Herz, Yoga-Lehrerin beim TV Güls, und der gesamte Spendenerlös kommt über die Diakonie Katastrophenhilfe zu 100 Prozent den Geflüchteten zugute. Zudem werden an diesem Tag zahlreiche leckere Kuchen für eine Spende angeboten. Wenn Sie einen Kuchen spenden möchten, melden Sie sich und die Art der Kuchenspende bitte unter
Der TV Güls möchte seine Yoga-Kurse für Anfänger und Wiedereinsteiger im neuen Jahr fortsetzen. Immer samstags von 10:00 bis 11:15 Uhr wird das neue Angebot ab dem 12. Februar 2022 in der vereinseigenen Halle in der Eisheiligenstraße 2 in Güls stattfinden. In dem Kurs werden Übungen zur Kräftigung, Dehnung und Flexibilisierung des Körpers vermittelt, aber auch unterschiedliche Atemtechniken und verschiedene Möglichkeiten der Tiefenentspannung.
Basierend auf
- der 28. Corona Verordnung des Landes
- Leitplanken des DOSB
- Empfehlungen für Trainer des DOSB
- Sportartspezifischer Konzepte der Spitzenverbände
Die folgenden Vorgaben sind einzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen können einzelne Personen oder auch Mannschaften vom Verein für den Trainingsbetrieb ausgeschlossen werden. Alle Änderungen im Training sind mit dem Vorstand oder dem Abteilungsleiter abzusprechen.
Bei Unklarheiten bitte immer nachfragen!
Grundsätzlich gilt:
Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport sind im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen (Außenbereich) und in allen öffentlichen und privaten gedeckten Sportanlagen (Innenbereich) zulässig, wenn bei der Sportausübung nur genesene oder geimpfte Personen teilnehmen.
Es gilt 2G. Bei Erreichen der entsprechenden Hospitalisierungsrate, die das Land vorgibt, gilt 2G Plus, d.h. auch Genesene oder Geimpfte müssen einen zusätzlichen Testnachweis erbringen um am Sport teilzunehmen. Ausgenommen sind Personen bis einschließlich 11 Jahren. Jugendliche bis 17 dürfen mit einem aktuellen, medizinisch anerkannten Selbsttest am Sport teilnehmen.
Die Tests bei 2G Plus sind ggf. in anerkannten Testzentren durchzuführen. Die Bescheinigung muss beim Training vorgelegt werden. Sie muss tagesaktuell sein.
Der Verein finanziert keine Tests.
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